INFORMATIONEN ZUM LÄRMPASS UND MESSBEAUFTRAGTE


Hallo Klubkameraden,
entsprechend unserer Aufstiegserlaubnis dürfen folgende Lärmmesswerte nicht überschritten werden:

  • Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor: max. 82 dB(A)/25m 
  • Flugmodelle mit Turbinentriebwerk: max. 90 dB(A)/25m 


Schallpegelvermessung / Lärmpass:

  • Für Verbrennungsmotor/ Turbinentriebwerk grundsätzlich. 
  • Elektromodelle dann, wenn es von einem der Messbeauftragten, aufgrund seiner Messerfahrungen, verlangt wird. 

Der Lärmpass ist bei dem Betrieb der Flugmodelle mitzuführen und auf Anforderung zur Einsicht vorzulegen.
Die Messung ist zu wiederholen, wenn am Modell wesentliche für die Geräuschemission relevante Veränderungen  (Motor, Schalldämpfer, Luftschraube) vorgenommen werden.

Für die Messung und Erstellung des Lärmpasses sind unsere Messbeauftragten zuständig (zu erreichen per E-Mail Lärmmessung):

Hans Wisijahn
Fabian Linkert
Michael Wendland
Phillip Dorow
Jan Sudbrock
Frank Sagen

!!! Für alle oben genannten Flugmodelle ohne Lärmpass besteht Flugverbot  !!!

Der Vorstand